Du möchtest gerne wissen, wie viel du maximal 2019 (gefördert) in deine Betriebsrente einzahlen kannst ?
Ob und wie sinnvoll die maximale Ausschöpfung der Beträge für DICH ist, muss individuelle geprüft werden.
So macht ein monatlicher Betrag von über 268 € (z.B. in eine Direktversicherung) in der Regel nur bei Personen Sinn, welche privat krankenversichert sind (und deshalb in der Auszahlungsphase keine KV-Beiträge zahlen) oder bereits die Förderung der RiesterRente voll ausgeschöpft haben.
Art
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Monat
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Jahr
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4 % der BBG/DRV Entgeltumwandlung (§ 3.63 EStG)
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268 € | 3.216 € |
Zusätzlicher steuerfreier Aufstockungsbetrag*
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268 € | 3.216 € |
Lohnsteuerpauschalierung bei Direktversicherungen (§ 40 b EStG)
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146 € | 1.752 € |
Lohnsteuerpauschalierung bei Durchschnittsberechnung (maximal)
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179 € | 2.148 € |
Höchstgrenze des Übertragungswertes (§ 4 Abs. 3 S. 1 BetrAVG)
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80.400 € |
Dein Betrag übersteigt Zusammen mit dem Zuschuss durch den Arbeitgeber (Arbeitgeberbeitrag) den Freibetrag in Höhe von 268 € pro Monat.
Arbeitgeberbeiträge haben Vorrang - hier kann es sich für dich lohnen den Vertrag umzugestalten oder deine Entgeltumwandlung zu reduzieren !!!
Weitere Zahlen aus der betrieblichen Altersversorgung
West | Ost | |||
Rente | Kapital | Rente | Kapital | |
PSV²-Höchstgrenzen (§ 7 Abs. 3 S. 2 BetrAVG)
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9.345 € | 1.121.400 € | 8.610 € | 1.033.200 € |
Grenze für Abfindung von Anwartschaften (§ 3 BetrAVG)
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31,15 € | 3.738 € | 28,70 € | 3.444 € |
² Du möchtest wissen was der PSV ist ?
Schau doch mal in unseren Blogartikel zum Pensionssicherungsverein *hier*
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