Lesezeit: 4 Minuten
Wie berechnet man den Arbeitgeberzuschuss in der betrieblichen Altersversorgung korrekt ?
Was gilt es außerdem zu beachten?
Was passiert, wenn die Freibeträge für Steuer- und sozialversicherungsfreie Einzahlungen bereits voll ausgeschöpft sind?
Sie übernehmen als Arbeitgeber einen bestehenden Vertrag und wollen Ihrem Arbeitnehmer einen Teil der Betriebsrente als Arbeitgeberleistung beisteuern?
Sie richten ein neues Versorgungssystem ein?
Diese und weitere Fragen werde ich hier fortlaufend anhand von Beispielen beschreiben und erklären.
Aufgrund der Komplexität der individuellen Sachverhalte kann keine Haftung für die hier aufgeführten Ergebnisse übernommen werden. Bitte klären Sie dies mit Ihrem Berater und Steuerberater ab.
Bei Fragen können Sie mir gerne schreiben an mail@arbeitgeberzuschuss.info
Beispiel 1:
Arbeitnehmer Muster möchte Entgeltumwandlung betreiben und eine Direktversicherung mit 100€ Monatsbeitrag abschließen. Der Arbeitgeber erklärt sich zu einem Zuschuss in Höhe von 20 % des Entgeltumwandlungsbetrags bereit.
Der korrekte Zuschuss beträgt 16,67 € pro Monat und nicht 20€ pro Monat.
Rechenweg Zuschusshöhe:
100€ = 120 %
/1,2
83,33€ = 100%
Differenz > Zuschuss
16,67 € = 20%
Zuordnung Gehaltszettel:
83,33 €
Entgeltumwandlung
16,67 €
Arbeitgeberzuschuss
100 €
abzuführen an die Direktversicherung
Bitte denken Sie ebenfalls an:
- Pflichtzuschuss 15% ab 2019 bzw. 2022
- Unverfallbarkeit des Arbeitgeberzuschusses
- Gleichbehandlungsgrundsatz (AGG)
Durch klicken auf die Punkte gelangen Sie zu den jeweiligen Blogbeiträgen und weiteren Informationen!
Weitere Beispiele folgen im Laufe der Woche.
Viele Grüße
Euer BAV Profi